Regelmäßig steht Verletztenrente für die ersten 3 Jahre zunächst als vorläufige Entschädigung zu, weil die bleibenden Unfallfolgen meistens noch nicht absehbar sind. Während dieser Zeit kann der Unfallversicherungsträger die Rente jederzeit neu feststellen oder auch entziehen, wenn sich der Satz der Minderung der Erwerbstätigkeit um mehr als 5 % (nach oben oder unten) ändert.

Spätestens nach 3 Jahren – d. h. ggf. auch vorher – ist die vorläufige Entschädigung in eine Dauerrente (der Gesetzgeber spricht von einer Rente auf unbestimmte Zeit) "umzuwandeln". Dabei kann der Satz der Minderung der Erwerbstätigkeit abweichend von den bisherigen Feststellungen neu bestimmt werden, auch ohne dass sich an den tatsächlichen Verhältnissen etwas geändert hat. In der Regel findet vor der Feststellung der Dauerrente eine medizinische Begutachtung statt.

Erfolgt innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums keine Feststellung als Rente auf unbestimmte Zeit und wird die vorläufige Entschädigung auch nicht abgeändert oder entzogen, wird aus der vorläufigen Entschädigung kraft Gesetzes, also automatisch, eine Dauerrente.

 
Achtung

Verlängerung des 3-Jahres-Zeitraums während der Corona-Krise

Fällt der 3-Jahres-Zeitraum in die Zeit, in der in Deutschland aufgrund des Coronavirus eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 IfSG festgestellt ist[1]

, wird die vorläufige Entschädigung spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung dieser Lage als Dauerrente geleistet.[2] Entsprechendes gilt, wenn der 3-Jahres-Zeitraum in die 6-Monatsfrist nach Beendigung der durch das Coronavirus verursachten epidemischen Lage von nationaler Tragweite fällt.[3]

Die Verlängerung des 3-Jahres-Zeitraums liegt darin begründet, dass aufgrund der Pandemie medizinische Begutachtungen ggf. nicht rechtzeitig durchgeführt werden können. Sofern medizinische Begutachtungen aber auch während der epidemischen Lage durchgeführt werden können, gilt die 3-Jahresfrist ohne Verlängerung.

[1] Galt vom 28.3.2020 bis 25.11.2021.
[2] Die 6-Monatsfrist endet am 25.5.2022.

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