2.3.1 Heimpflege

Bei Heimpflege von mehr als einem Kalendermonat kann die Verletztenrente wegen der geringeren Lebenshaltungskosten um bis zu 50 % gekürzt werden, soweit dies nach den persönlichen Bedürfnissen und Verhältnissen der Versicherten angemessen ist.

2.3.2 Beamte/Berufssoldaten

Auch Beamte und Berufssoldaten können Anspruch auf Verletztenrente haben, wenn sie bei einer außerdienstlichen (versicherten) Tätigkeit einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden. Liegt trotz des außerdienstlichen Versicherungsfalls weiterhin Dienstfähigkeit vor, wird eine Verletztenrente nur insoweit gezahlt, als sie die Dienst- oder Versorgungsbezüge übersteigt. In jedem Fall verbleibt aber als Verletztenrente ein Betrag in Höhe der Grundrente nach § 31 BVG. Endet das Dienstverhältnis wegen Dienstunfähigkeit infolge des Versicherungsfalls, wird Vollrente insoweit gezahlt, als sie zusammen mit den Versorgungsbezügen aus dem Dienstverhältnis die Versorgungsbezüge, auf die der Beamte bei Vorliegen eines Dienstunfalls Anspruch hätte, nicht übersteigt.

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