Begriff

Verletztengeld ist eine unterhaltssichernde Geldleistung der Unfallversicherung zum Lebensunterhalt. Es hat eine Lohnersatzfunktion und ist mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Die Leistung wird an Versicherte aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Heilbehandlung durch den Unfallversicherungsträger wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gezahlt (Versicherungsfälle der Unfallversicherung). Verletztengeld ergänzt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und wird als Auftragsleistung von der Krankenkasse ausgezahlt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (§ 7 SGB VII). Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Verletztengeld, Beginn und Ende und die Verletztengeldzahlung bei einer Wiedererkrankung regeln die §§ 45, 46 und 48 SGB VII. Die Höhe des Verletztengeldes ergibt sich aus § 47 SGB VII. Die Vereinbarungen über die Auszahlung des Verletztengeldes durch die Krankenkassen und der Erstattungsanspruch gegenüber dem Unfallversicherungsträger ergeben sich aus GenAuftrVGVV, EzAuftrVV und VV Beiträge (koordinationsrechtliche öffentlich-rechtliche Verträge). Empfehlungen für die Praxis zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Verletztengeldes enthält das Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Spitzenorganisationen der Kranken- und Unfallversicherung vom 7.9.2022 (GR v. 7.9.2022).

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