Die Förderung einer Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung setzt deren Nachweis über ihre Neutralität und Unabhängigkeit voraus. Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft der GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Die Fördermittel werden jeweils für eine Laufzeit von 5 Jahren vergeben. Der GKV-Spitzenverband wird bei der Vergabe durch einen Beirat beraten.

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