Begriff

Leistungen für Unterkunft und Heizung, vielfach auch "KdU" genannt, sind Bestandteil des Bürgergeldes oder auch der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie sind damit Teil des sozio-kulturellen Existenzminimums. Im Rahmen der genannten Leistungen werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als Bedarf anerkannt, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheit bestimmt jeder kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Sozialhilfeträger für seinen Zuständigkeitsbereich selbst. So wie sich auch die Miethöhen in den einzelnen Regionen unterscheiden, unterscheiden sich auch die Höchstbeträge für die KdU teilweise erheblich.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regelungen über die KdU finden sich in den §§ 22 bis 22c SGB II und §§ 35 bis 36 SGB XII. In der Regel setzen die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. die Sozialhilfeträger die als angemessen anerkannten Aufwendungen in einer Richtlinie fest. Diese Richtlinie gilt in der Regel sowohl für das Bürgergeld als auch für die Sozialhilfe. Das Bundessozialgericht hat zur Bestimmung der Angemessenheit sowie zu zahlreichen Aspekten der KdU geurteilt.

Wichtige Urteile betreffen insbesondere die Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, die Nichtberücksichtigung von Tilgungsleistungen, die Leistungsberechtigte in einem selbst bewohnten Eigenheim aufwenden müssen und die Aufteilung der Aufwendungen auf die im Haushalt lebenden Personen.

Außerdem ist geregelt, dass die Länder die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigen oder verpflichten können, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Die Ermächtigung kann auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung beinhalten. Aktuell haben Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Eine Pauschalierungsmöglichkeit ist dabei nur in Hessen vorgesehen worden. Derzeit wurde insgesamt nur eine Satzung anstelle einer Richtlinie erlassen.

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