Die Übernahme von Schulden – i. d. R. als Darlehen – ist möglich, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vorhandenes verwertbares Vermögen ist in diesem Fall vorrangig einzusetzen. Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses ein, informiert das zuständige Gericht das Jobcenter bzw. das Sozialamt darüber und teilt folgende Tatbestände mit:

  • den Tag des Eingangs der Klage,
  • die Namen und die Anschriften der Parteien,
  • die Höhe der monatlich zu entrichtenden Miete,
  • die Höhe des geltend gemachten Mietrückstands und der geltend gemachten Entschädigung sowie
  • den Termin zur mündlichen Verhandlung, sofern dieser bereits bestimmt ist.

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