Versicherte, die bereits von ihrer Krankenkasse Leistungen für außerklinische Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen bewilligt und von der Pflegekasse einen Pflegegrad zuerkannt bekommen haben, werden von ihrer Krankenkasse über die neuen Regelungen zur Kostenübernahme der außerklinischen Intensivpflege in vollstationären Einrichtungen informiert. Dies kann z. B. im Rahmen eines Verwaltungsaktes mittels Änderungsbescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung erfolgen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die jeweilige vollstationäre Pflegeeinrichtung ebenfalls darüber schriftlich informiert wird.

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