Der Versicherte ist gesetzlich verpflichtet, die über den Leistungsbetrag der Pflegeversicherung hinausgehenden Kosten selbst zu tragen. Diese Kosten spiegeln sich im einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) wider. Der EEE wird im Rahmen der Vergütungsverhandlung einrichtungsindividuell berechnet. Dieser ist für alle Bewohner dieser Einrichtung unabhängig vom Pflegegrad gleich.

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