Begriff

Transfermaßnahmen sind ein Instrument der Arbeitsförderung zur Unterstützung von Arbeitnehmern, die infolge einer sog. Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Transferförderung bietet Anreize für die Betriebsparteien/Sozialpartner, die im Rahmen eines Interessenausgleichs oder eines Sozialplans eine Qualifizierung der Arbeitnehmer vorsehen bzw. deren Übergang in andere Beschäftigungen oder in eine selbstständige Tätigkeit unterstützen. Sofern entsprechende Maßnahmen zur Vorbereitung auf bzw. zum Übergang in eine neue Erwerbstätigkeit durchgeführt werden, beteiligt sich die Agentur für Arbeit an den Kosten. Sie übernimmt bis zu 50 % der erforderlichen und angemessenen Kosten. Die Höchstgrenze je Teilnehmer beträgt 2.500 EUR. Die geltenden Fördermöglichkeiten bei beruflicher Weiterbildung im Rahmen einer Transfergesellschaft können auch zu einer Kostenentlastung für Arbeitgeber führen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Förderung von Transfermaßnahmen ist in § 110 SGB III geregelt. Die erweiterten Fördermöglichkeiten bei beruflicher Weiterbildung ergeben sich aus § 111a SGB III.

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