Rz. 1

Der Gesetzgeber hat das Erste Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 17.1.2009[1] nicht zum Anlass genommen, § 3 in seiner schon seit dem 1.1.2007 gültigen Fassung zu modifizieren. Eine gänzlich neue Struktur hat § 3 indes durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012 bekommen, mit der nicht nur eine klarstellende Funktion, sondern auch Änderungen in materiell-rechtlicher Hinsicht verbunden waren.[2] Lediglich eine durch die Einführung des Betreuungsgeldes zum 1.8.2013 bedingte redaktionelle Anpassung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 brachte das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes – Betreuungsgeldgesetz – v. 15.2.2013[3] mit sich. Nach dem geänderten § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 wurde auf das Elterngeld nicht mehr nur dem Elterngeld, sondern auch dem Betreuungsgeld vergleichbare ausländische Leistungen angerechnet.[4] Eine ebenfalls nur redaktionelle Änderung stellte die Neufassung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 durch das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz v. 18.12.2014[5] dar. Auch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes v. 23.5.2017[6] änderte § 3 zum 1.1.2018 nur in redaktioneller Hinsicht. In § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ersetzte es in Buchstabe a § 13 Abs. 2 MuSchG durch § 19 Abs. 2 MuSchG und in Buchstabe b § 14 MuSchG durch § 20 MuSchG.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021[7] strich mit Wirkung zum 1.9.2021 in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 die Wörter "oder Betreuungsgeld" und fügte § 3 Abs. 1 Satz 4 an. Die Streichung der Wörter "oder Betreuungsgeld" erfolgte wegen des Wegfalls des Betreuungsgeldes.[8] Satz 4 in Abs. 1 regelt die Anrechnung von Einnahmen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 für Fälle, in denen der Bezug der anzurechnenden Einnahme nach der Geburt beginnt und die Einnahme als Ersatz für ein weggefallenes Einkommen dient, das geringer ist als das Bemessungseinkommen des Elterngeldes.[9]

[1] BGBl. 2009 I S. 61.
[2] BGBl. 2012 I S. 1878.
[3] BGBl. 2013 I S. 254.
[4] BT-Drucks. 17/9917 S. 9.
[5] BGBl. 2014 I S. 2325.
[6] BGBl. 2017 I S. 1228, 1241.
[7] BGBl. 2021 I S. 239.
[8] BR-Drucks. 559/20 S. 26.
[9] BT-Drucks. 19/26242 S. 17.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge