Entscheidungsstichwort (Thema)

Verbindung von Verfahren im Berufungsverfahren. Pauschgebühr

 

Leitsatz (amtlich)

Werden im Berufungsverfahren zwei Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden, ist für das nicht führende Verfahren nur eine um die Hälfte ermäßigte Pauschgebühr in Ansatz zu bringen. Kostenrechtlich sind keine Gesichtspunkte für eine unterschiedliche Behandlung von Verfahren, die in der ersten Instanz oder im Berufungsverfahren verbunden worden sind, ersichtlich.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1256649

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