Voraussetzung für den Vermittlungsanspruch zu einem Facharzt ist das Vorliegen einer Überweisung. Für Behandlungstermine bei einem Augen- oder Frauenarzt oder für einen Termin im Rahmen der Psychotherapie ist keine Überweisung erforderlich. Die Versicherten können sich in diesen Fällen unmittelbar an die Terminservicestelle wenden. Es wird nicht verlangt, dass der Versicherte zuvor selbst erfolglos einen Termin bei einem Facharzt angefragt haben muss.

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