Schnelle Terminvermittlung

Die Terminservicestellen vermitteln den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung vorrangig einen Termin bei einem an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt oder Psychotherapeuten.

Keine Pflicht für die Terminservicestelle einen Behandlungstermin zu vermitteln besteht ausnahmsweise dann, wenn es sich um

  • eine verschiebbare Routineuntersuchung,
  • eine Bagatellerkrankung oder
  • weitere qualitativ-vergleichbare Fälle

handelt.

Dies gilt z. B.,

  • wenn eine Wartezeit von 4 Wochen hingenommen werden kann, da keine Gefahr auf Verschlechterung des Gesundheitszustands besteht,
  • wenn eine längere Verzögerung nicht zu einer Beeinträchtigung des angestrebten Behandlungserfolgs führt,
  • bei Früherkennungsuntersuchungen, außer bei termingebundenen Gesundheitsuntersuchungen für Kinder,
  • bei Verlaufskontrollen bei medizinisch nicht akuten Erkrankungen sowie
  • bei Untersuchungen zur Feststellung der körperlichen oder psychischen Leistungsfähigkeit.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge