Ziel ist es, im Benehmen der beteiligten Rehabilitationsträger und in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten die individuell erforderlichen Leistungen hinsichtlich Ziel, Art und Umfang funktionsbezogen zu erkennen und festzustellen sowie schriftlich zu fixieren, damit diese nahtlos ineinandergreifen können.[1] Da die trägerübergreifende Beurteilung von Teilhabeeinschränkungen funktionsbezogen erfolgen soll, wird damit grundsätzlich das biopsychosoziale Modell der ICF eingeführt.

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