Begriff

Bei dem Tätigkeitsort handelt es sich grundsätzlich um den Ort, an dem die selbstständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Was als Tätigkeitsort gilt, wird in § 11 i. V. m. § 9 SGB IV geregelt.

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