Der Tätigkeitsort bestimmt sich im Wesentlichen nach den Regelungen zur Bestimmung des Beschäftigungsortes. Danach ist der Tätigkeitsort grundsätzlich der Ort, an dem die selbstständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

Ist eine feste Arbeitsstätte nicht vorhanden oder wird die Tätigkeit an verschiedenen Orten ausgeübt, gilt als Tätigkeitsort der Ort des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts.

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