Es werden

  • ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen zur Feststellung der Voraussetzungen für eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation,
  • ärztliche Behandlungen,
  • Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie
  • Krankenhauspflege

gewährt.

Ein Krankengeldanspruch besteht, sofern die wegen Krankheit erforderliche Sterilisation Arbeitsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung verursacht. Der Krankengeldanspruch ist im Übrigen im Umfang und in der Höhe an die gleichen Voraussetzungen geknüpft, wie bei den übrigen Krankheitsfällen. Aufgrund des vorrangigen Anspruchs auf

ist die Zahlung von Krankengeld nur in Ausnahmefällen möglich. Der Anspruch besteht auch nur dann, wenn nicht bereits ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 1 SGB V gegeben ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge