Primäres Ziel der ambulanten Palliativversorgung ist es, die Versorgung der Palliativpatienten mit besonders aufwändigem Versorgungsbedarf zu verbessern – wenn möglich, in deren vertrauter häuslicher Umgebung. Zudem besteht für die Krankenkasse aber auch die Möglichkeit, eine der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung entsprechende stationäre Pflegeinrichtung zur Verfügung zu stellen. Hierzu können die Krankenkassen mit den stationären Einrichtungen entsprechende Verträge schließen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst als Gesamtleistung ärztliche und pflegerische Leistungen.

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