Nicht alle Vertragsärzte dürfen Soziotherapie verordnen. Die Befugnis zur Verordnung bedarf der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Ärzte, die berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung Psychiatrie, Neurologie, Nervenheilkunde oder psychosomatische Medizin und Psychotherapie zu führen, sind grundsätzlich berechtigt, Soziotherapie zu verordnen. Auch psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können verordnungsberechtigt sein.

Auch im Rahmen des Krankenhaus-Entlassmanagements kann eine Verordnung bis zur Dauer von 7 Tagen erfolgen.[1]

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