Durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz ist der Sozialversicherungsausweis zum 31.12.2022 abgeschafft worden. Die frühere Pflicht zur Vorlage des Sozialversicherungsausweises ist durch den automatisierten Abruf der Versicherungsnummer durch den Arbeitgeber bei der Datenstelle der Rentenversicherung ersetzt worden.

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