Begriff

Die sozialpädagogische Einzelbetreuung ist eine Hilfe zur Erziehung. Sie ist vor allem für Jugendliche (14-18 Jahre) und junge Volljährige (18-21 Jahre) bestimmt, die sich in einer besonderen Krisensituation befinden (z. B. Drogen-, Prostituierten-, Obdachlosen- oder Punkermilieu) und bei ihrer sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung eine intensive Unterstützung benötigen.

Die Hilfe ist in der Regel auf eine längere Dauer angelegt. Sie soll im Bedarfsfall Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen einschließen und kann auch im Ausland erbracht werden. Bei der sozialpädagogischen Einzelbetreuung handelt es sich um eine ambulante Hilfeform.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die sozialpädagogische Einzelbetreuung kann als

Die Ausgestaltung der Kostenheranziehung beschreiben die §§ 91 Abs. 1 Nr. 5c, 6 und 8 i. V. m. 92 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 SGB VIII.

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