![Sozialgerichtsgesetz / § 2 [Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit] Sozialgerichtsgesetz / § 2 [Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit]](/statics/212/images/icons/16.png)
Als Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit werden in den Ländern Sozialgerichte und Landessozialgerichte, im Bund das Bundessozialgericht errichtet.
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