Der Rechtsschutz in der Sozialgerichtsbarkeit wird in der Regel durch Klageerhebung gewährt. Mit der Klage kann u. a.

  • die Aufhebung oder Abänderung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage)[1],
  • die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage, Untätigkeitsklage)[2],
  • die Gewährung einer Leistung (Leistungsklage)[3],
  • die Aufhebung eines Verwaltungsakts in Verbindung mit der Gewährung einer Leistung (kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage)[4] und
  • die Feststellung

    • des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses,
    • welcher Versicherungsträger zuständig ist,
    • ob eine Gesundheitsstörung oder der Tod die Folge eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung im Sinne des BVG ist,
    • der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts
    • in welchem Umfang Beiträge zu berechnen oder anzurechnen sind (Feststellungsklage)[5]

begehrt werden.

 
Hinweis

Feststellung des Erwerbsstatus (§ 7a SGB IV)

Seit dem 1.4.2022 kann mit Klagen, die sich gegen Verwaltungsakte der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7a SGB IV richten, die Feststellung begehrt werden, ob eine Erwerbstätigkeit als Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.[6] Der Neueinfügung des § 55 Abs. 3 SGG lag das Urteil des BSG v. 26.2.2019, B 12 R 8/18 R, zugrunde, in dem ausgeführt wurde, dass eine isolierte Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer anhängigen Beschäftigung allein über eine entsprechende Gesetzesänderung zu ermöglichen war (Erweiterung der prozessualen Zulässigkeit einer Feststellung von Beschäftigung in § 55 SGG mit entsprechender Klarstellung des § 7a SGB IV). In § 7a SGB IV wird nun nicht mehr die Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung festgestellt, sondern allein der Erwerbsstatus als Element einer daraus resultierenden Versicherungspflicht.

Die Einzelheiten zum Klageinhalt sind in § 92 SGG geregelt.

[6] (Art. 2f – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16.7.2021, BGBl. I S. 2970)

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