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Nach Abs. 4 Satz 1 und 2 hat der Spitzenverband Bund der Pflegekassen nach näherer Maßgabe dieser Vorschrift Empfehlungen über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben zu beschließen und diese bis zum 30.6.2017 zur Zustimmung des Bundesministeriums der Gesundheit und der Länder vorzulegen. Näheres zum Zustimmungsverfahren regelt Abs. 4 Satz 3. Mit Beschluss v. 3.7.2017 ist der GKV-Spitzenverband seinem gesetzlichen Auftrag nachgekommen und hat die von ihm nach Durchführung des Anhörungsverfahrens beschlossenen Empfehlungen dem BMG und den Ländern zur weiteren Entschließung vorgelegt (Quelle: Ulrike Bode, Empfehlungen über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben nach § 123 Abs. 4 SGB XI, unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/vam/2017/f-4448-17/bode_i_praesentation.pdf, zuletzt abgerufen am 6.1.2018.)

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