Rz. 48

Soweit der Gemeinsame Bundesausschuss künftig zur Diagnostik und Therapie von Krankheiten, die hohe soziale und volkswirtschaftliche Folgen verursachen, Patienteninformationen herausgibt, müssen diese in allgemein verständlicher Form und für den medizinischen Laien nachvollziehbar sein. Diese Informationen, die dem Gemeinsamen Bundesausschuss als Pflichtaufgabe übertragen sind, sollen Kompetenz und Wissen der Patientinnen und Patienten stärken und ihnen den wissenschaftlichen Erkenntnisstand über Krankheiten vermitteln, bei denen Anhaltspunkte für eine Unter-, Fehl- oder Überversorgung vorliegen. Die Stärkung der Patientenrechte sind ohnehin ein zentrales Thema, welches seit längerem auch der Patientenbeauftragte (vgl. § 140h), und der GKV-Spitzenverband verfolgen. Nur der informierte Patient wird seine Eigenverantwortung für seine Gesundheit wahrnehmen können. Gleichzeitig soll mit diesen Informationen das Bemühen um evidenzbasierte Medizin gefördert werden, indem Patienten in die Lage versetzt werden, nach evidenzbasierter Medizin, wenn es sie gibt, künftig auch nachzufragen. Patienten sollen vor allem objektiv und neutral informiert werden, weshalb der Gemeinsame Bundesausschuss bei der Durchführung seiner Aufgabe auch auf die Kompetenz des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (§ 139a) zurückgreifen soll. Das Institut kann vom Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt werden, verständliche allgemeine Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen (§ 139a Abs. 3 Nr. 6 und § 139b). Patienteninformationen sind für den aufgeklärten Patienten, der sich als Partner seines Arztes versteht und sich bisher über Internet meist nur unvollständig informieren kann, sehr wichtig und sinnvoll. Sie sind bei sachgemäßem Gebrauch auch kein Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis, welches auf einer Vertrauensbasis aufbaut, denn nur ein objektiv und neutral informierter Patient wird auf Dauer bereit sein, ein Vertrauensverhältnis zu seinem Arzt/Psychotherapeuten oder Zahnarzt zu entwickeln und zu erhalten.

 

Rz. 49

Evidenzbasierte Patienteninformationen hat der Gemeinsame Bundesausschuss bisher zur chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) und zum Asthma herausgegeben und dabei die Kompetenz des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG – vgl. § 139a) genutzt. In diesen beiden Patienteninformationen, die auf zuverlässiger Forschungsarbeit beruhen, sind die Hintergründe und das frühzeitige Erkennen und Beurteilen der Krankheiten, die Erkrankungsverläufe, das Leben mit den Krankheiten, das Selbstmanagement der Krankheit Asthma und die Behandlungsmöglichkeiten beider Krankheiten in allgemeinverständlicher und nachvollziehbarer Form dargestellt.

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