Rz. 32

Abs. 2b in der aktuellen Fassung (ursprünglich eingeführt als Abs. 2a durch das HPG, vgl. Rz. 3a, mit Wirkung zum 8.12.2015) begründet für Versicherte am Lebensende im Rahmen der Regelversorgung einen Anspruch auf die notwendige palliative Pflege als Bestandteil der häuslichen Behandlungspflege nach Abs. 1 und 2, soweit kein Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b besteht. Abs. 2b Satz 2 Satz 2 ordnet an, dass die Leistungen der ambulanten Palliativversorgung i. d. R. einen begründeten Ausnahmefall i. S. v. Abs. 1 Satz 5 darstellen, sodass die Leistungen auch über einen längeren Zeitraum als 4 Wochen erbracht werden können (amtliche Begründung in BT-Drs. 18/5179 S. 24). Für Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege kommt zudem ein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c in Betracht.

Gemäß Abs. 2b Satz 3 erhält der Spitzenverband Bund der Krankenkassen den gesetzlichen Auftrag, regelmäßig über die speziellen Versorgungsinstrumente der Palliativversorgung zu berichten. Dies betrifft die Regeln der häuslichen Krankenpflege zur ambulanten Palliativversorgung, insbesondere zur Umsetzung der entsprechenden Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, sowie die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV; vgl. § 132g). Die Berichtspflichten zur Evaluation der Vergütungsregelungen für zusätzliche vertragsärztliche Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab sowie die Evaluation der Kooperationsverträge mit Pflegeheimen durch den Bewertungsausschuss werden hierdurch ergänzt und synchronisiert. Die Berichtspflicht war einheitlich erstmals Ende 2017 vorgesehen (vgl. näher amtliche Begründung in BT-Drs. 18/6585 S. 28). Mit dem vorliegenden Bericht vom 8.12.2017 hat der GKV-Spitzenverband die Berichtspflicht erfüllt (vgl. näher die Veröffentlichung des GKV-Spitzenverbandes im Internet unter https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hospiz_palliativversorgung/20171208_Bericht_GKV-SV_Palliativversorgung.pdf).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge