Rz. 17g

Die Rahmenempfehlungen regeln insbesondere

  • die Umsetzung der leistungsrechtlichen Regelungen nach den §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz
  • die Abrechnung und die Abrechnungsprüfung der Leistungen sowie
  • den Ersatz der Aufwendungen und der Verwaltungskosten der Krankenkassen.

Daraus ergibt sich, dass die Krankenkassen eine notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Krankenbehandlung auf Basis ihrer Vorschriften zulasten der Kreise und kreisfreien Städte sicherstellen. Der Leistungsumfang richtet sich nach §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz.

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