Rz. 1

Die Vorschrift trat mit dem 20.10.2020 außer Kraft. Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) hat mit Wirkung zum 20.10.20 die Kapitel 11 und 12 in das SGB V eingefügt. Der vormalige Regelungsinhalt ist in §§ 364 bis 370 übernommen und in eine neue Systematik überführt worden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge