Rz. 3

Die Krankenkassen bieten Dienste an, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität der Daten nach §291a Abs. 2 und 3 bei den Krankenkassen online überprüfen und aktualisieren können (Satz 1). Die Norm verbessert den Datenschutz, die Missbrauchsbekämpfung und die Wirtschaftlichkeit. Durch die Online-Dienste werden ungültige oder als verloren oder gestohlen gemeldete Karten erkannt. Daten werden online aktualisiert. Durch die Aktualisierung der Versichertenstammdaten können darüber hinaus administrative Daten (z. B. die Änderung der Anschrift eines Versicherten oder des Versichertenstatus) auf den Karten berichtigt werden (BT-Drs. 17/2170 S. 38).

 

Rz. 3a

Bis zum 31.12.2025 stehen den Leistungserbringern auch Dienste zur Verfügung, mit denen die Angaben nach § 291a Abs. 2 und 3 auch online auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisiert werden können (Satz 2). Die Änderungen gehen mit der vorgesehenen Ablösung der elektronischen Gesundheitskarte als Speicherort von Daten einher (Ausnahme: Daten nach § 291a Abs. 2 und 3). Die elektronische Gesundheitskarte soll künftig als Versicherungsnachweis für die Versicherten dienen (BT-Drs. 19/27652 S. 114). Ein Austausch der in Umlauf befindlichen Karten ist nicht erforderlich, sie bleiben weiter nutzbar. Ab dem 1.1.2023 erfolgt die Prüfung der Leistungspflicht der Krankenkassen nur noch durch einen elektronischen Abruf der bei den Krankenkassen vorliegenden Daten nach § 291a. Der elektronische Abruf der Daten nach § 291a kann sowohl unter Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte als auch auf Basis der digitalen Identität nach § 291 Abs. 7 durchgeführt werden. Die auch weiterhin auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichernden Daten nach § 291a sollen eine Verfügbarkeit der Versichertenstammdaten in den Fällen ermöglichen, in denen der elektronische Abruf der bei den Krankenkassen vorliegenden Daten aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge