Begriff

Soldatenversorgung ist der Oberbegriff einzelner Versorgungsleistungen der Bundeswehr an den berechtigten Personenkreis, mithin grundsätzlich ehemalige Soldaten und ihre Hinterbliebenen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Regelungen über die Versorgung von Soldaten bzw. weiteren anspruchsberechtigten Personen finden sich im Soldatenversorgungsgesetz (SVG), insbesondere in den 11 ff., 14 ff., 41 ff. und 80 ff. SVG. Anlässlich des "Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts" bestimmt § 108 SVG mit Wirkung zum 1.1.2024 in einer neu eingeführten Übergangsregelung die Anwendbarkeit des BVG und Vorschriften anderer Gesetze, die das BVG für anwendbar erklärt, in ihrer bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung modifiziert gem. Art. 3 – "Gesetz über die Entschädigung von der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts".

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