Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden
1. |
ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe, |
2. |
Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, |
3. |
Pflege in einer stationären Einrichtung und |
4. |
[1]häusliche Pflege nach den §§ 64c und 64f sowie die angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson |
geleistet.
[1] Nr. 4 geändert durch Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III) vom 23.12.2016. Anzuwenden ab 01.01.2017.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen