§ 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen
Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 3 sind die jeweilige Höhe der Einkommensart, getrennt nach
1. |
Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, |
2. |
Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, |
3. |
Renten wegen Erwerbsminderung, |
4. |
Versorgungsbezüge, |
5. |
Renten aus betrieblicher Altersvorsorge, |
6. |
Renten aus privater Vorsorge, |
7. |
Vermögenseinkünfte, |
8. |
Einkünfte nach dem Bundesversorgungsgesetz, |
9. |
Erwerbseinkommen, |
10. |
übersteigendes Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners, |
11. |
öffentlich-rechtliche Leistungen für Kinder, |
12. |
sonstige Einkünfte. |
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