§ 167 Freiwillig Versicherte

Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage beträgt für freiwillig Versicherte monatlich 450 Euro[1] [Bis 31.12.2012: 400 Euro].

[1] Geändert durch Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.12.2012. Anzuwenden ab 01.01.2013.

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