1Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales[2] [Bis 07.11.2006: Gesundheit und Soziale Sicherung] erlässt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung der Wahlen erforderliche Wahlordnung. 2Es trifft darin insbesondere Vorschriften über
1. |
die Bestellung der Wahlbeauftragten, die Bildung der Wahlausschüsse und der Wahlleitungen sowie über die Befugnisse, die Beschlussfähigkeit und das Verfahren der Wahlorgane, |
2. |
die Entschädigung der Wahlbeauftragten, der Mitglieder der Wahlausschüsse, der Mitglieder der Wahlleitungen und der Wahlhelfer, |
3. |
die Vorbereitung der Wahlen einschließlich der Unterrichtung der Wahlberechtigten über den Zweck und den Ablauf des Wahlverfahrens sowie über die zur Wahl zugelassenen Vorschlagslisten, |
4. |
den Zeitpunkt für die Wahlen, |
6. |
die Listenzusammenlegung, die Listenverbindung und die Zurücknahme von Vorschlagslisten, |
7. |
die Wahlbezirke sowie die Wahlräume und ihre Einrichtung, |
8. |
die Ausstellung und Aushändigung von Wahlunterlagen, |
9. |
die Form und den Inhalt der Wahlunterlagen, |
10. |
die Stimmabgabe, |
11. |
die Briefwahl, |
12. |
die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse und ihre Bekanntgabe sowie die Benachrichtigung der Gewählten, |
13. |
die Wahlen in besonderen Fällen, |
14. |
die Kosten der Wahlen und einen Kostenausgleich. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen