Begriff

Für eine Reihe von rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen gelten Sonderbestimmungen bei der einkommensbezogenen Beitragsbemessung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Sonderbestimmungen beziehen sich auf die Art des Einkommensnachweises, dessen Vorlage, dessen Fortwirkung und der danach zu ermittelnden Beitragsbemessungsgrundlage.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Beitragsbemessungsgrundlage in der Rentenversicherung ist für rentenversicherungspflichtige Selbstständige in § 165 Abs. 1 SGB VI geregelt. Bei einer freiwilligen Versicherung in der Arbeitslosenversicherung ergeben sich die Arbeitslosenversicherungsbeiträge aus § 345b SGB III.

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