Menschen mit Behinderungen mit einem GdB von 30 bis 49 können den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden[1], insbesondere wenn sie dadurch einen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder ihren Arbeitsplatz behalten können.

 
Hinweis

Jugendliche und junge Erwachsene

Behinderte Jugendliche und junge Erwachsene können während einer Berufsausbildung unter erleichterten Voraussetzungen gleichgestellt werden.[2]

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