Kurzbeschreibung

Die Länder tragen für einen rechtswidrigen, aber straffreien stationären Schwangerschaftsabbruch einen Teil der Kosten. Die Tabelle zeigt den von den Ländern zu tragenden Finanzierungsanteil.

Hinweis

Diese Übersicht ist die Anlage 5 des GR v. 15.03.2023 zum Anteil der nicht von den Krankenkassen zu tragenden Kosten für einen rechtswidrigen, aber straffreien, vollstationären Schwangerschaftsabbruch nach § 24b Abs. 4 Satz 4 SGB V.

Anteil der nicht von den Krankenkassen zu tragenden Kosten für einen rechtswidrigen, aber straffreien, vollstationären Schwangerschaftsabbruch nach § 24b Abs. 4 Satz 4 SGB V

Zeitraum Betrag in EUR
1.1.2024 bis 31.12.2024 755,40 EUR
1.1.2023 bis 31.12.2023 718,12 EUR
1.1.2022 bis 31.12.2022 677,52 EUR
1.1.2021 bis 31.12.2021 677,52 EUR
1.1.2020 bis 31.12.2020 657,85 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge