1Vor einer Schutzimpfung hat die zur Schutzimpfung berechtigte Person den Impfling bzw. die Erziehungsberechtigten über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären. 2Die Aufklärung umfasst insbesondere
1. |
Informationen über den Nutzen der Impfung und die zu verhütende Krankheit, |
2. |
Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen, Komplikationen und Kontraindikationen, |
3. |
Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung, |
4. |
Informationen über Beginn und Dauer der Schutzwirkung, |
5. |
Hinweise zu Auffrischimpfungen. |
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