Um eine Schulausbildung handelt es sich bei einer Ausbildung an einer allgemeinbildenden öffentlichen oder privaten Schule (Real-, Mittel-, Oberschule oder anderen Bildungseinrichtung mit ähnlichem Ausbildungsgang, z. B. Abendschule). Es ist nicht erforderlich, dass die Schule staatlich genehmigt oder anerkannt ist.

Voraussetzung für eine Anrechnungszeit ist, dass die Schulausbildung Zeit und Arbeitskraft des Schülers überwiegend in Anspruch genommen hat (mehr als 20 Stunden in der Woche; hierzu zählen die Unterrichtszeit, der zeitliche Aufwand für den Schulweg und die häusliche Vorbereitung).

Zu den allgemeinbildenden Schulen gehören auch die Arbeiter- und Bauernfakultäten, die an Universitäten und Hochschulen der DDR eingerichtet wurden und deren Besuch zur Hochschulreife führte.

Auch Privatunterricht kann unter bestimmten Voraussetzungen Schulausbildung und damit Anrechnungszeit sein.

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