Rz. 47

Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand Oktober 2021, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung im Internet unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de.

Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger etc. zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und Verletztengeldes v. 3.12.2020: veröffentlicht im Internet unter https://www.informationsportal.de/wp-content/uploads/document__3982__2020-12-03-GR-KG-VG.pdf.

Gemeinsames Rundschreiben vom 6./7.12.2017 in der Fassung vom 23.3.2022 zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V und zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII: https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/_jcr_content/par/download_1300277597/file.res/2022_03_23_GR_zum_KiKG_und_KiVG.pdf.

 

Rz. 48

Folgt einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme im Anschluss an einen Bezug von Arbeitslosengeld eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nach, bemisst sich das Übergangsgeld für diese Maßnahme nicht nach dem Arbeitslosengeld, sondern nach dem zuletzt vom Arbeitgeber abgerechneten Arbeitsentgelt:

BSG, Urteil v. 31.10.2012, B 13 R 10/12 R.

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