Rz. 1a

Die Vorschrift enthält in Abs. 1 bis 3 verschiedene im Zusammenhang mit der Einordnung des Schwerbehindertengesetzes in das SGB IX notwendige Übergangsregelungen.

Die zum 1.1.2005 im Rahmen des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Zusammenhang mit den in § 17 neu gefassten Vorschriften über das persönliche Budget als Abs. 5 angefügte Übergangsregelung ist mit Art. 1 BTHG zum 1.1.2018 aufgehoben worden.

Abs. 4 ist im Rahmen des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes im Zusammenhang mit den in § 148 vorgenommenen Änderungen im Erstattungsverfahren für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr zum 1.1.2005 als Abs. 6 angefügt worden.

Durch Art. 1a Nr. 3 des Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174 EG (Gesetz v. 7.1.2015, BGBl. II S. 15) wurde Abs. 7 als Übergangsregelung zu § 70 Abs. 2 angefügt. Diese Übergangsregelung ist nun Abs. 5.

Abs. 6 entspricht dem durch Art. 2 dieses Gesetzes angefügten Abs. 8, redaktionell berichtigt durch Art. 23 Nr. 10 Buchst. a des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541), Abs. 7 wurde mit dem BTHG neu eingefügt, Abs. 8 durch Art. 23 Nr. 10 Buchst. b des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) angefügt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge