Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) mit Wirkung zum 1.1.2003 in das SGB III eingefügt.

Durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz v. 31.7. 2003 (BGBl. I S. 1550) wurde Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Vorschrift rückwirkend zum 1.1.2003 aufgehoben.

Abs. 1, 2 und 6 wurden mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert, Abs. 4 wurde neu gefasst durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848).

Durch das Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 602) wurde Abs. 2 für die Zeit vom 1.5.2004 bis 31.12.2004 geändert.

Mit Wirkung zum 27.11.2004 wurde Abs. 1 durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) erneut geändert.

Durch das Fünfte SGB III-ÄndG v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) wurde mit Wirkung zum 31.12.2005 Abs. 5 geändert.

Mit Wirkung zum 1.4.2012 wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) aufgehoben.

 

Rz. 2

Die Vorschrift regelte die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch einen Existenzgründungszuschuss. Sie war bereits im Frühjahr 2009 ausgelaufen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge