Rz. 20

In der Kompetenzklasse "Aktivitäts- und Umsetzungskompetenz" werden folgende Teilkompetenzen beurteilt:

  • Belastbarkeit,
  • Eigeninitiative,
  • Motivation/Leistungsbereitschaft,
  • selbstständiges Arbeiten und
  • Zielstrebigkeit/Ergebnisorientierung.
 
Praxis-Beispiel

Teilkompetenz Belastbarkeit

Kann der Kunde/die Kundin in schwierigen Arbeitssituationen mit Druck gut umgehen?

  • Mögliche Indikatoren für die Beurteilung

Der Kunde/Die Kundin konnte Ausbildungen, Qualifizierungen, Beschäftigungen (auch in schwierigen Situationen) durchhalten (keine Ausbildungsabbrüche ohne "objektive" Gründe wie Insolvenz). Anhaltspunkte hierfür finden sich im Lebenslauf.

Der Kunde/Die Kundin hat bereits erfolgreich unter belastenden Arbeitsbedingungen gearbeitet, z. B. arbeitsintensive Phasen (Projektarbeit), Zeitdruck, sozial/emotional herausfordernde Berufe, Bewältigung von Misserfolgen, Schichtdienst.

Der Kunde/Die Kundin bewältigt gut die Mehrfachbelastung durch familiäre Verpflichtungen (Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen) und die berufliche Situation (Arbeitsuche oder Arbeit) usw.

  • Mögliche Informationsquellen und sonstige Hinweise

Berufspsychologischer Service (Beachte: § 32 SGB III Eignungsfeststellung; § 36 SGB I),

Arbeitszeugnisse,

Schulzeugnisse,

Praktikumsbeurteilungen,

Trägerberichte (sofern nach § 318 zulässig, d. h. Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen),

Verhaltensbeobachtung; keine Einmalfeststellung,

Qualifizierungsnachweise und

Selbsteinschätzung.

Auch hier stimmt das Selbstbild des Kunden mitunter nicht mit der Einschätzung der Beratungs- und Vermittlungsfachkraft überein. Da es jedoch unerlässlich ist, gemeinsam zu einem möglichst objektiven Bild zu gelangen, soll die Beratungs- und Vermittlungsfachkraft gemeinsam mit dem Kunden im Beratungsgespräch eine Lösung entwickeln. Kommt diese nicht zustande, kann im Zweifelsfall der Berufspsychologische Service mit Einverständnis des Kunden zur Unterstützung herangezogen werden.

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