Rz. 2

Von der neu eingeführten Vorschrift des § 279a wird eine Verzahnung von Arbeits-, Struktur- und Wirtschaftsförderung erhofft. Die Vorschrift soll insbesondere in den neuen Bundesländern helfen, die Infrastruktur zu verbessern und gleichzeitig Arbeitslose in Beschäftigungsverhältnisse einzubinden und dort zu qualifizieren.

 

Rz. 3

Im Ergebnis handelt es sich um eine weitere Möglichkeit, Fördermittel in großem Umfang in zweifelhafte Infrastrukturmaßnamen zu investieren, um kurzfristige Erfolge in der Arbeitslosenstatistik zu erzielen. Diese Fördermöglichkeit ist vorerst bis zum 31.12.2007 begrenzt. Die Inanspruchnahme der Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen ist gegenüber anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen eher gering. So betrug der Teilnehmerbestand in Gesamtdeutschland im Oktober 2006 gerade einmal 935 Personen. 

 

Rz. 4

Das Instrument der Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahme wird zum Teil sehr kritisch betrachtet. Nicht nur, dass dadurch unweigerlich reguläre Beschäftigung verdrängt wird, auch ordnungspolitisch erscheint dieses Instrument verfehlt. So gehören etwa kommunale Investitionen in die Infrastruktur zu den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben und sind aus Steuermitteln bzw. regionalen Gebühren und Beiträgen zu finanzieren. Auf keinen Fall aber sind Versicherungsbeiträge in kommunale Investitionen umzulenken, so die Kritiker.

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