Die Vorschrift ist durch das AFRG zum 1.1.1998 geschaffen worden. Geändert wurde die Vorschrift durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848). Dabei wurden im Wesentlichen nur redaktionelle Veränderungen vorgenommen (Umbenennung der Bundesagentur für Arbeit und Streichung der Strukturanpassungsmaßnahmen in Abs. 1 Nr. 1). Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 aufgehoben.

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