Rz. 2

Die Vorschrift regelt eine vorübergehend angelegte zusätzliche monatliche Leistung für Kinder. Betroffen sind weit über 2 Mio. Kinder.

Die Gesetzesbegründung zur Vorschrift nimmt allgemein auf die Problematik der Kinderbedarfe Bezug und führt aus, dass Kinder hilfebedürftig sind, wenn ihre Eltern hilfebedürftig sind, Kinder demzufolge immer dann im Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder des § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG), stehen, wenn ihre Eltern kein ausreichendes Einkommen für die gesamte Familie erzielen. Das kann die Chancen der Kinder zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung und am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt mindern und zu Armut führen. Im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode ist deshalb das Ziel festgelegt, mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung soll ein Sofortzuschlag die Kinder (übergangsweise) ergänzend unterstützen.

 

Rz. 2a

Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben, durch einen neuen Sofortzuschlag in Höhe von 20,00 EUR monatlich unterstützt. Dies soll finanzielle Spielräume schaffen und dazu beitragen, die Lebensumstände und Chancen der Kinder zu verbessern. Beim Sofortzuschlag handelt es sich der Gesetzesbegründung zufolge um eine zusätzliche Leistung. Als Voraussetzung für den Anspruch wird definiert, dass das Kind entweder einen Leistungsanspruch nach dem SGB II oder SGB XII, dem AsylbLG oder auf die Ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem BVG hat, oder der Anspruch nur wegen der Berücksichtigung elterlichen Kindergeldes beim Kind nicht besteht, oder die Eltern für das Kind Kinderzuschlag erhalten (vgl. BT-Drs. 20/1411).

 

Rz. 2b

Die Rechtsänderungen zum 1.1.2023 vollziehen lediglich die Einführung des Bürgergeldes im SGB II nach. Damit waren keine materiell-rechtlichen Änderungen verbunden.

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