Rechtsgrundlage

SGB III § 308 Unterrichtung und Zusammenarbeit von Behörden (außer Kraft)

Die §§ 304, 305, 306 und 308 traten gemäß Art. 3 Nr. 5, Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) mit Wirkung ab 1.8.2004 außer Kraft.

§ 307 trat als Folgeänderung zur neuen Zuständigkeitsregelung gemäß Art. 1 Nr. 172, Art. 124 Abs. 1 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung ab 1.1.2004 außer Kraft.

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