Die §§ 254 bis 259 sind durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung vom 1.1.2004 aufgehoben worden. Das Instrument der Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen entfällt und geht inhaltlich im neu gefassten Instrument der Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen (§ 216a) auf.

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