Rz. 1
Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 redaktionell durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert.
Abs. 1 wurde zum 1.8.2004 durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) aufgehoben. Damit hat der Gesetzgeber entschieden, dass Bauarbeitgeber mit Niederlassung in Deutschland nicht mehr über die Winterbau-Umlage für Zeiten der Beschäftigung gewerblicher Arbeitnehmer auf Auslandsbaustellen finanziell belastet werden können.
Die Vorschrift ermächtigt zum Erlass der Baubetriebe-VO.
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