0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 in das SGB II eingefügt.

Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben.

1 Allgemeines

 

Rz. 2

Die Vorschrift enthielt eine Übergangsbestimmung zur Neuregelung der Arbeitsgelegenheiten als arbeitsmarktpolitisches Instrument mit Mehraufwandsentschädigung.

Die Regelung ist ausgelaufen. Daher konnte die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben werden.

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